Beim Bezahlen im Imbiss flog der Schwindel mit Falschgeld auf
Zwei junge Männer zu Bewährungs- und Geldstrafen verurteilt / Einer der Angeklagten gab den entscheidenden Hinweis, der zur Festnahme des Fälschers führte.
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WEIL AM RHEIN (tm). Wenn man schon mal Falschgeld in der Tasche hat, versucht man auch, daraus Gewinn zu schlagen. Nach diesem Motto bestellten zwei junge Männer in einem Imbisslokal etwas zu essen, und beide bezahlten mit gefälschten 50-Euro-Scheinen. Die Idee war allerdings nicht so gut, der Schwindel flog auf. Jetzt wurde der eine zu sechs Monaten ...