Bei Verspätung wegen Glatteis gibt es im Bus keine Entschädigung

Eine EU-Verordnung regelt seit dem 1. März 2013 die Rechte von Reisenden / Im Gegensatz zur Bahn ist im Fernbus höhere Gewalt kein Grund für Rückerstattungen.  

Zu den Kommentaren
Mail

Wir benötigen Ihre Zustimmung um BotTalk anzuzeigen

Unter Umständen sammelt BotTalk personenbezogene Daten für eigene Zwecke und verarbeitet diese in einem Land mit nach EU-Standards nicht ausreichenden Datenschutzniveau.

Durch Klick auf "Akzeptieren" geben Sie Ihre Einwilligung für die Datenübermittlung, die Sie jederzeit über Cookie-Einstellungen widerrufen können.

Akzeptieren
Mehr Informationen
Jede Menge Fahrtmöglichkeiten  | Foto: dpa
Jede Menge Fahrtmöglichkeiten Foto: dpa
Der Fernbusmarkt kommt in Bewegung. Mehr als 70 Unternehmen tummeln sich inzwischen in der jungen Branche. In den ersten acht Monaten dieses Jahres lag die Zahl der Fernbusreisenden laut Statistischem Bundesamt erstmals über 1,5 Millionen, 13 Prozent mehr ...

Artikel verlinken

Wenn Sie auf diesen Artikel von badische-zeitung.de verlinken möchten, können Sie einfach und kostenlos folgenden HTML-Code in Ihre Internetseite einbinden:

© 2024 Badische Zeitung. Keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben.
Bitte beachten Sie auch folgende Nutzungshinweise, die Datenschutzerklärung und das Impressum.

Jetzt diesen Artikel lesen!

  • Alle Artikel auf badische-zeitung.de
  • News-App BZ-Smart
  • Freizeit-App BZ-Lieblingsplätze
  • Redaktioneller Newsletter
  • Kommentarfunktion
Jetzt abonnieren

nach 3 Monaten jederzeit kündbar


Weitere Artikel