Bei Gerichtsverfahren gegen NS-Täter geht es darum, Versäumtes nachzuholen
Eine heute 97 Jahre alte ehemalige Sekretärin des Konzentrationslagers Stutthof wird zu einer Haftstrafe auf Bewährung verurteilt. Auch bald 80 Jahre nach den Taten ergeben solche Verfahren noch Sinn.
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Eine 97-jährige Frau, ehemals Sekretärin in einem KZ, wird von einer Jugendkammer des Landgerichts Itzehoe wegen Beihilfe zum Massenmord zu einer zweijährigen Haftstrafe auf Bewährung verurteilt. Es wirkt befremdlich: Jugendstrafrecht ...