Überblick
Bei Ferienjobs muss der Jugendarbeitsschutz beachtet werden
Mindestalter, Akkordarbeit, Ruhepausen, Schutzausrüstung: Wenn junge Menschen in den Ferien Jobs annehmen, gilt für sie das Jugendarbeitsschutzgesetz. Welche Regeln zu beachten sind, erklärt das Landratsamt Ortenaukreis.
Fr, 10. Aug 2018, 10:31 Uhr
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