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Bei Ferienjobs muss der Jugendarbeitsschutz beachtet werden

Mindestalter, Akkordarbeit, Ruhepausen, Schutzausrüstung: Wenn junge Menschen in den Ferien Jobs annehmen, gilt für sie das Jugendarbeitsschutzgesetz. Welche Regeln zu beachten sind, erklärt das Landratsamt Ortenaukreis.  

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Das Bedienen in der Sommergastronomie zählt nicht zu den leichten Tätigkeiten.  | Foto: dpa
Das Bedienen in der Sommergastronomie zählt nicht zu den leichten Tätigkeiten. Foto: dpa
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