Kommentar
Bei der Erfassung der Arbeitszeit bitte flexibel bleiben
Arbeitgeber müssen die Arbeitszeit von Arbeitnehmern erfassen, hat der Europäische Gerichtshof geurteilt. Doch eine neue Stechuhr alten Musters nützt niemandem etwas.
Di, 14. Mai 2019, 22:04 Uhr
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