Bedenken wegen Klagen zum Bodenwertmodell

BZ-Plus Hebesätze für die Grundsteuer, die ab 2025 gilt, wurden von Schliengens Gemeinderat festgelegt. Die Grundsteuer A wurde auf 526 von Hundert, die Grundsteuer B auf 210 v. H., die Gewerbesteuer auf 370 v. H. festgesetzt.  

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Eine Grundsteuer C für baureife unbebaute Grundstücke wird vorerst nicht erhoben. Für diese soll ein Kataster angelegt werden, um festzustellen, wie viele baureife Grundstücke es in der ...

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Schlagworte: Christian Renkert, Timo Hemmer, Bodo Zimmermann

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