Baumfällaktion: "Kein Kahlhieb"

Anschlagtafeln am Nonnenmattweiher sollen informieren.  

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NEUENWEG. Kurz und bündig wurde im Gemeinderat der Punkt "Schonwald Nonnenmattweiher" abgehandelt. Hier war die Gemeinde gefordert, die alte Schonwald-Erklärung aufgrund des Landeswaldgesetzes in eine Rechtsverordnung zu überführen. Da dies ein bloßer Verwaltungsakt ist, war nurmehr eine Kenntnisnahme seitens der Ratsmitglieder nötig.

Insgesamt 17,5 Hektar groß ist der Schonwald "Nonnenmattweiherhalde". Ziel dieser Ausweisung ist ...

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