Das Bundeskartellamt ist unzufrieden. Der Grund dafür: die Waldbewirtschaftung in Baden-Württemberg. Aus Wettbewerbsgründen will die Behörde verbieten, dass die staatliche Forstverwaltung für alle das Holz vermarktet.
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Geht es nach dem Bundeskartellamt, wird die Waldbewirtschaftung in Baden-Württemberg von 2015 an auf den Kopf gestellt. Laut eines vorläufigen Beschlusses will die Behörde es dem Land aus Wettbewerbsgründen verbieten, weiterhin das Nadelstammholz von Kommunen und Privatwaldbesitzern ab einer ...