Bauen im Hochwassergebiet?
Das Landratsamt muss prüfen, ob es für eine Schlosserei eine Ausnahmegenehmigung geben kann.
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EFRINGEN-KIRCHEN. Gebiete, in denen ein Hochwasser statistisch gesehen einmal in 100 Jahren zu erwarten ist (HQ 100), gelten nach dem Landeswassergesetz als Überschwemmungsgebiete. In diesen ist das Bauen untersagt. Allerdings kommt es dann doch wieder auf den Einzelfall an, wie sich im Technischen Ausschuss bei der Betrachtung einer Bauvoranfrage für ein Überschwemmungsgebiet in Welmlingen zeigte. Sind nämlich bestimmte Bedingungen erfüllt, könnte das Landratsamt eine Ausnahmegenehmigung geben, machte der Ortsbaumeister klar.
Die vom Ausschuss letztlich gebilligte Voranfrage für Welmlingen bezieht sich auf das Wiesengelände zwischen der Niederen Mühle und dem kleinen Gewerbegebiet östlich der B 3. Der Antragsteller würde auf ...