Basler Regierung gegen Zwang bei der Sterbehilfe
"Heikler ethischer Bereich".
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BASEL (sda). Staatlich unterstützte Spitäler und Alters- und Pflegeheime sollen im Kanton Basel-Stadt nicht per Gesetz verpflichtet werden, Sterbehilfeorganisationen Zugang zu ihren Patienten zu gewähren. Stattdessen will die Regierung an der schon heute geltenden Wahlfreiheit festhalten. Sie wolle auf gesetzliche Vorgaben in diesem "heiklen ethischen Bereich" verzichten, teilte die Basler Regierung am Dienstag zu einem FDP-Antrag mit, die ihr der Große Rat im April mit 50 gegen 29 Stimmen bei 16 Enthaltungen zur Stellungnahme überwiesen hatte.
Der parlamentarische Antrag forderte die Zulassung von Sterbehilfe in allen Spitälern und Heimen des Stadtkantons. Der Regierungsrat sprach sich ...