Verwaltungsgericht

Basler Polizist wegen Rassismus und Belästigung versetzt – Gericht lehnt seine Berufung ab

Ein Basler Polizist ist wegen Rassismus und sexueller Belästigung versetzt worden. Er legte Berufung ein. Das Verwaltungsgericht lehnte diese jedoch ab. Dem Mann werden schwere Verstöße vorgeworfen.  

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Ein Basler Polizist wurde versetzt. Ih...nd sexuelle Belästigungen vorgeworfen.  | Foto: Kantonspolizei Basel
Ein Basler Polizist wurde versetzt. Ihm werden Rassismus und sexuelle Belästigungen vorgeworfen. Foto: Kantonspolizei Basel
Sexuelle Belästigung einer Mitarbeiterin, rassistische Beschimpfungen, "Sieg Heil"-Rufe und Aufforderung zu Racial Profiling: Wegen mehrerer Vorfälle hat die Kantonspolizei Basel-Stadt einen Mitarbeiter versetzt. Das Verwaltungsgericht hat einen Einspruch des Wachtmeisters abgelehnt, wie im am Freitag publizierten Urteil steht.

Der Polizist habe "seine gesetzlichen, vertraglichen und personalrechtlichen Pflichten vielfach verletzt", heißt es im Urteil. Das Verwaltungsgericht erachtet es etwa als erwiesen, dass der Polizist eine ihm unterstellte Kollegin auf einem Teamausflug gegen ihren Willen auf den Mund geküsst hat. Dies wertet das Gericht als sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz. Obschon an einem privaten Anlass geschehen, habe diese Beeinträchtigung Auswirkungen auf den Arbeitsplatz.

Zudem sah sich der Rekurrent dem Vorwurf ausgesetzt, mehrmals Arbeitskolleginnen sexistisch beschimpft zu haben. Im Dienst habe der beschuldigte Polizist einmal sein Team aufgefordert, "jeden Schwarzen auf einer (im Urteil nicht genannten) ein Kilometer langen Straße zu kontrollieren". Damit habe er gegen das Diskriminierungsverbot verstoßen, heißt es im Urteil.
Sexismus, Rassismus, kein Vertrauen in die Leitung: Die Basler Polizei ist am Boden

Zudem habe er in der Freizeit in einer Diskothek eine dunkelhäutige Person rassistisch beschimpft und sowohl auf dem Posten wie auch außerhalb des Dienstes mehrmals den nationalsozialistischen Gruß "Sieg Heil" gerufen.

Die Kantonspolizei hatte aufgrund dieser Verstöße den Ressortleiter-Stellvertreter auf eine Wachtmeisterstelle versetzt. Gegen die Verfügung der Personalkommission, die einen niedrigeren Lohn nach sich zog, hatte der besagte Polizist rekurriert. Nach einer Ablehnung gelangte er in zweiter Instanz ans Verwaltungsgericht. Dessen Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Dem Polizisten, der die Vorwürfe bestreitet, steht innerhalb von 30 Tagen der Gang ans Bundesgericht offen.
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Kommentare (2)

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Susann Schmidt

108 seit 5. Sep 2018

Als ob die Person ihre Gesinnung ändert oder die Möglichkeiten der Fehltritte nachlassen, wenn sie versetzt wird.
Dabei kommt ein solches Fehlverhalten daher, dass sich solche Menschen durch ihr bisheriges Leben minderwertig fühlen und das dann durch Rassismus und Sexismus und dergleichen wieder versuchen zu kompensieren. Der Polizist ist jetzt niedriger gestellt als zuvor und wird das Unschuldige spüren lassen. So jemand gehört seines Dienstes enthoben. Mehrmalige Vorfälle, bei denen es gewiss auch Gespräche und vielleicht auch Sanktionen oder Androhungen gab, scheinen keinen Erfolg gehabt zu haben. Wie viele Bachblüten Pastillen muss man lutschen, um der Meinung zu sein, dass diese Massnahme Früchte trägt?

Thomas Reinacher

404 seit 10. Feb 2021

Als Gesetzeshüter nicht mehr tragbar... aber er steht ja nicht alleine da - die Katholen praktizieren das ja seit ewigen Zeiten... der Übeltäter wird einfach versetzt...


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