Basler Polizei erlässt 66 Verfügungen zu Demo-Kessel
Die Basler Polizei hat 66 Verfügungen zur 1. Mai-Demo 2023 versandt. Betroffene hatten sie verlangt, um rechtlich vorgehen zu können.
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Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Kundgebung hatten eine polizeiliche Feststellungsverfügung beantragt, damit die Rechtmäßigkeit des Einsatzes der Sicherheitskräfte überprüft wird. Ob die Verfügung rechtskräftig sind, hängt davon ab, ob die betreffenden Personen sie akzeptieren oder dagegen den Rechtsweg beschreiten wollen. Nachdem ein Polizeiaufgebot den bewilligten 1. Mai-Umzug gestoppt und die Spitze davon eingekesselt hatte, beschlossen Betroffene, rechtlich dagegen vorzugehen, und verlangten eine solche Verfügung.
Die Kriminalpolizei der Staatsanwaltschaft führt im Nachgang zum 1. Mai 2023 noch ein anhängiges Verfahren gegen eine Person. Weitere 41 Verfahren hat sie zwischenzeitlich an die Allgemeine Abteilung der Staatsanwaltschaft überwiesen, wo sich noch laufen. Zudem sind im Mai 2024 bei der Strafbefehlsabteilung (SBA) 42 Überweisungen der Polizei wegen Widerhandlung gegen das Übertretungsstrafgesetz eingegangen. Davon wurde ein Verfahren an die Kripo weitergeleitet, die restlichen sind noch bei der SBA anhängig, wie die Regierung weiter schreibt.
Bei den Gerichten ist derzeit kein Verfahren zur 1. Mai-Demo 2023 anhängig. Anders sieht es bei der "Basel Nazifrei"-Kundgebung vom 24. November 2018 aus. Dort sind noch 26 Verfahren noch nicht erledigt. Davon liegen 13 Fälle am Straf- und weitere 13 am Appellationsgericht, wie es weiter heißt. Es handelt sich dabei um Personen, die an der Gegendemonstration zur Kundgebung der rechtsextremen Pnos teilgenommen hatten.
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