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Bartwuchs-Gutachten braucht nicht gestellt werden

Das Verfahren am Jugendschöffengericht wegen brutaler Schlägerei vor einer Diskothek wird eingestellt.  

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Der Bartwuchs sollte die Unschuld des Angeklagten beweisen.  | Foto: pixelrobot (FOTOLIA.com)
Der Bartwuchs sollte die Unschuld des Angeklagten beweisen. Foto: pixelrobot (FOTOLIA.com)
LÖRRACH. Eine brutale Schlägerei vor einer Lörracher Diskothek, ein Täter, der mit einem Absperrposten nach den Türstehern geworfen hat, und ein Verteidiger, der von der ...

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