Ballern ja – aber Auflagen
Landratsamt wird Paintballanlage in alter Industriehalle zulassen / Keine Vergnügungsstätte.
Wolfgang Roth
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STEINEN/LÖRRACH. Nicht leicht gemacht hat es sich die Baurechtsbehörde im Landratsamt Lörrach mit ihrer Entscheidung, die in Steinen vom Gemeinderat abgelehnte Paintballanlage zu genehmigen. Sie hat alle Fragen grundlegend geprüft. Demnach steht der Anlage, die in einer leer stehenden Industriehalle in Höllstein eingerichtet werden soll, nichts mehr im Wege.
Planungsrechtlich sei sie zulässig, so die Behörde, weil der Bebauungsplan Sportstätten nicht ausschließt und es sich hier nicht um eine Vergnügungsstätte im herkömmlichen Sinne handele. Auch verstoße die festgelegte Form des ...