Badmitarbeiter fühlt sich gemobbt – und muss weiterhin mit zwei Abmahnungen leben
Rettungsschwimmer des Freizeitbads Stegermatt hat vor dem Arbeitsgericht auf Streichung von drei Abmahnungen geklagt – und muss nun doch zwei hinnehmen.
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Richter Joachim Just wies zu Beginn der Verhandlung darauf hin: Die Hauptkontrahenten im sogenannten Badstreit, Geschäftsführer Wolfgang Kienzler und die Betriebsleiterin Monja Ludin, sind im ersten Fall zurückgetreten, im zweiten Fall gekündigt. Sollte sich da der Gerichtsstreit um drei Abmahnungen für einen Rettungsschwimmer des Freizeitbads Stegermatt, ...