Warnschuss-Arrest
Baden-Württemberg will Jugendstrafrecht reformieren
Das Land will das Jugendstrafrecht reformieren.
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STUTTGART. Wenn Jugendliche eine Straftat begangen haben, kann anstelle einer langen Jugendstrafe auch ein kurzer Arrest verhängt werden. Die Bestimmungen für diesen "Warnschuss" regelt das Land nun neu – und zwar eigenständig. Der Jugendarrest soll nach dem Willen von Grün-Rot schrittweise zu "Einrichtungen für soziales Training" umgewandelt werden.
Im Zentrum des sogenannten Warnschuss-Arrests soll künftig die pädagogische Förderung anhand individueller Pläne stehen. Auf repressiv wirkende Maßnahmen soll dagegen "weitgehend" verzichtet werden. Das ...