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Neue Corona-Verordnung

Baden-Württemberg führt 2G-Optionsmodell ein und erweitert die Testpflicht

Ab Freitag gilt in Baden-Württemberg eine neue Corona-Verordnung. Mit ihr wird das sogenannte 2G-Optionsmodell festgeschrieben. In Betrieben mit Publikumsverkehr wird zudem die Testpflicht erweitert.  

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Das 2G-Optionsmodell lässt Veranstaltern die Wahl.  | Foto: Daniel Reinhardt (dpa)
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Das 2G-Optionsmodell lässt Veranstaltern die Wahl. Foto: Daniel Reinhardt (dpa)
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