Heimbauverordnung
Bad Säckinger Marienhaus bekommt eine Schonfrist bis 2021
Das Pflegeheim Marienhaus darf trotz Verstößen gegen die neue Heimbauverordnung bis Ende 2021 am jetzigen Standort weiterbetrieben werden. Dann zieht es auf den Campus.
mak
Do, 8. Aug 2019, 16:51 Uhr
Bad Säckingen
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