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Die Straßenverkehrsordnung macht es Kommunen künftig leichter,. Tempo-30 auch auf Hauptverkehrsstraßen anzuordnen, etwa dann, wenn die Lücke zwischen zwei 30er-Zonen weniger als 500 Meter lang ist. Bisher war die Obergrenze bei 300 Metern. Mit der Entwicklung eines sogenannten Geschwindigkeitsnetzes in Offenburg befasst sich der Verkehrsausschuss am 17. Februar ab 18 Uhr im Salmen. Unter anderem geht es auch um die Radstation am Bahnhof und die Zufahrt zum neuen Klinik-Campus.
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