Aussage gegen Aussage
Vorwurf des sexuellen Missbrauchs der Stieftöchter / An diesem Donnerstag eventuell Plädoyers.
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ORTENAU. Muss ein heute 56-jähriger Mann, der seine minderjährige Stieftochter viele Jahre sexuell missbraucht haben soll, ins Gefängnis? Oder kommt er mit Bewährung oder einer Geldstrafe davon? Oder wird er sogar, weil Aussage gegen Aussage steht und der Angeklagte nicht willens ist, sich zu den Vorwürfen zu bekennen, freigesprochen? Für diesen Donnerstag hat das Landgericht Offenburg die Plädoyers angesetzt. Möglicherweise werden sie verschoben: Die Verteidigerin hat am Mittwoch einen Antrag auf ein psychiatrisches Gutachten gestellt. Die Glaubwürdigkeit des Mädchens sei unklar.
Dritter Verhandlungstag im Prozess gegen einen heute 56-jährigen Südamerikaner, der zwischen Juli 2005 und Juli 2011 ein minderjähriges Mädchen unzählige Male sexuell missbraucht haben soll – Tochter der damaligen Lebensgefährtin aus einer früheren Beziehung. Bereits vor deren ...