Ausraster endet mit Freispruch

Angeklagte zur Tatzeit nicht einsichts- und steuerungsfähig.  

Mail

Wir benötigen Ihre Zustimmung um BotTalk anzuzeigen

Unter Umständen sammelt BotTalk personenbezogene Daten für eigene Zwecke und verarbeitet diese in einem Land mit nach EU-Standards nicht ausreichenden Datenschutzniveau.

Durch Klick auf "Akzeptieren" geben Sie Ihre Einwilligung für die Datenübermittlung, die Sie jederzeit über Cookie-Einstellungen widerrufen können.

Akzeptieren
Mehr Informationen
Ein Verfahren wegen Körperverletzung e...dem Amtsgericht mit einem Freispruch.   | Foto: hönig
Ein Verfahren wegen Körperverletzung endete vor dem Amtsgericht mit einem Freispruch. Foto: hönig

SCHOPFHEIM. Eine 50-jährige Frau aus dem Kreisgebiet musste sich wegen vorsätzlicher Körperverletzung in Tateinheit mit gefährlichem Eingriff in den Straßenverkehr vor dem Amtsgericht verantworten. Weil sie aber krankheitsbedingt zum Tatzeitpunkt nicht einsichts- und steuerungsfähig – also nicht schuldfähig – gewesen sei, wurde sie von Amtsrichter Stefan Götz freigesprochen.

Der als Zeuge geladene geschädigte junge Mann schilderte den Tathergang wie folgt: So soll die Angeklagte im Mai 2017 mit ihrem Pkw über einen Feldweg im Schopfheimer ...

Artikel verlinken

Wenn Sie auf diesen Artikel von badische-zeitung.de verlinken möchten, können Sie einfach und kostenlos folgenden HTML-Code in Ihre Internetseite einbinden:

© 2025 Badische Zeitung. Keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben.
Bitte beachten Sie auch folgende Nutzungshinweise, die Datenschutzerklärung und das Impressum.

Jetzt diesen Artikel lesen!

  • Alle Artikel auf badische-zeitung.de
  • News-App BZ-Smart
  • Freizeit-App BZ-Lieblingsplätze
  • Redaktioneller Newsletter
  • Kommentarfunktion
Jetzt abonnieren

nach 3 Monaten jederzeit kündbar

Weitere Artikel