Ausraster endet mit Freispruch

Angeklagte zur Tatzeit nicht einsichts- und steuerungsfähig.  

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Ein Verfahren wegen Körperverletzung e...dem Amtsgericht mit einem Freispruch.   | Foto: hönig
Ein Verfahren wegen Körperverletzung endete vor dem Amtsgericht mit einem Freispruch. Foto: hönig

SCHOPFHEIM. Eine 50-jährige Frau aus dem Kreisgebiet musste sich wegen vorsätzlicher Körperverletzung in Tateinheit mit gefährlichem Eingriff in den Straßenverkehr vor dem Amtsgericht verantworten. Weil sie aber krankheitsbedingt zum Tatzeitpunkt nicht einsichts- und steuerungsfähig – also nicht schuldfähig – gewesen sei, wurde sie von Amtsrichter Stefan Götz freigesprochen.

Der als Zeuge geladene geschädigte junge Mann schilderte den Tathergang wie folgt: So soll die Angeklagte im Mai 2017 mit ihrem Pkw über einen Feldweg im Schopfheimer ...

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