Ausnahmen werden leichter machbar
Veränderungssperre erschwert auch normale Unterhaltungsarbeiten auf dem BASF-Areal / Roche darf Baustelle einrichten.
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GRENZACH-WYHLEN. Über das Areal der BASF wurde bekanntlich eine Veränderungssperre verhängt. Jede bauliche Änderung ist nur noch über Ausnahmegenehmigung der Gemeinde möglich und bedarf der Entscheidung des Gemeinderats. Am Dienstag standen gleich mehrere Vorhaben auf dem Programm, die die Roche als Baustelleneinrichtung für die Sanierung ihre Teils der Kessergrube benötigt. Zudem ging es um Anträge der BASF zur Sicherstellung der Funktionalität.
Laut Beschlussvorlage ging es um einen Antrag auf Ausnahme von der Veränderungssperre. Bereits der Zusatz im Titel "Generalbeschluss für Vorhaben der Altlastensanierungsmaßnahmen (Sanierungsprojekt Kesslergrube, Roche und BASF)", hatte bei der Bürgerinitiative Zukunftsforum den Verdacht erweckt, dass es um mehr gehen könnte – nämlich eine Art ...