Ausländischen Pflegekräften steht der gesetzliche Mindestlohn zu
Das Bundesarbeitsgericht hat entschieden: Ausländischen Arbeitskräften steht der gesetzliche Mindestlohn zu – und Bereitschaftszeit gilt als Arbeitszeit. Was bedeutet das für die häusliche Pflege?
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Sie kochen, putzen, kaufen ein, helfen alten Menschen bei der Körperpflege und leisten ihnen Gesellschaft: Zehntausende Betreuungskräfte aus dem Ausland arbeiten in deutschen Haushalten. Zu ihrer Bezahlungen hat das Bundesarbeitsgericht am Donnerstag, 24. Juni, in Erfurt ein Grundsatzurteil gefällt, das nach Ansicht von Fachleuten Auswirkungen auf die Pflege zu Hause haben wird. Den ausländischen Arbeitskräften stehe der ...