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BAD SÄCKINGEN. Verleumdung lautete der Vorwurf, gegen den sich ein 50-jähriger Mann jetzt vor dem Amtsgericht in Bad Säckingen verteidigte. Im Wege des Strafbefehls war er zu einer Geldstrafe vom 70 Tagessätzen zu je 50 Euro verurteilt worden. Der Weg zum Gericht brachte dem Mann ...