Aus medizinischer Sicht ist der Angeklagte schuldfähig
Der 43-Jährige, der im vergangenen Sommer seine Stieftochter in einem Kosmetikgeschäft in der Innenstadt erschossen hat, ist schuldfähig. Das ist jedenfalls die medizinische Einschätzung des Psychiaters.
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Am Tatort stellten Trauerende Kerzen, Blumen und ein Bild der Getöteten auf. Foto: Rita Eggstein
Aus medizinischer Sicht gibt es keine Hinweise auf erhebliche Verminderung oder gar Aufhebung der Schuldfähigkeit. So lautete am späten Donnerstagnachmittag das Ergebnis des psychiatrischen Gutachtens im Prozess um die Ermordung einer 21-Jährigen durch ihren 43-jährigen Stiefvater am 11. September 2015 in einem Kosmetikgeschäft in der Innenstadt.
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