Auflagen für Solarprojekte

Grundsatzbeschluss des Riegeler Gemeinderats zu Solarparks im Außenbereich.  

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Solaranlagen im freien Gelände sind la... bestimmten Voraussetzungen möglich.    | Foto: DPA
Solaranlagen im freien Gelände sind laut Riegeler Gemeinderatsbeschluss künftig nur noch unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Foto: DPA

RIEGEL. In Riegel dürfen auf Freiflächen im Außenbereich nur Solaranlagen installiert werden, wenn der "natürliche" Boden der anvisierten Flächen weder die Nutzung für Nahrungs-, Futter- und Energiepflanzen noch Forstwirtschaft zulässt. Der Eigentümer, der eine solche Anlage bauen möchte, muss dies durch ein Gutachten nachweisen und die Kosten für einen möglichen Bebauungsplan übernehmen. Das hat der Gemeinderat als grundsätzliche Voraussetzung für solche Anlagen beschlossen und sich damit in deren Zulassung gebunden.

Anlass für den Grundsatzbeschluss war ein Antrag, ein Doppelgrundstück an der Kreisstraße vom Kenzinger Kreisel nach Weisweil für eine Fotovoltaikanlage zu nutzen. Der ...

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Schlagworte: Markus Jablonski, Daniel Kietz

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