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Endlich kann man die Argumentation des Münchener Oberlandesgerichts (OLG) in seinem NSU-Urteil nachvollziehen. Knapp zwei Jahre nach der mündlichen Urteilsverkündung im Juli 2018 hat der OLG-Senat unter Manfred Götzl vorige Woche die schriftliche Urteilsbegründung vorgelegt. Sie umfasst 3025 Seiten. Bisher sind die Urteilsgründe nicht veröffentlicht, sie liegen aber ...