Mit Gewinn leben

Auf was müssen Mieter bei Mietrückständen achten?

Im vergangenen Jahr haben sich verschiedene Gerichte wieder mit der Berechtigung von fristlosen und fristgemäßen Kündigungen im Mietverhältnis auseinandergesetzt. Dabei war das Thema Mietrückstände wieder der Schwerpunkt.  

Zu den Kommentaren
Mail

Wir benötigen Ihre Zustimmung um BotTalk anzuzeigen

Unter Umständen sammelt BotTalk personenbezogene Daten für eigene Zwecke und verarbeitet diese in einem Land mit nach EU-Standards nicht ausreichenden Datenschutzniveau.

Durch Klick auf "Akzeptieren" geben Sie Ihre Einwilligung für die Datenübermittlung, die Sie jederzeit über Cookie-Einstellungen widerrufen können.

Akzeptieren
Mehr Informationen
Was säumige Mieter tun können.  | Foto: dpa-tmn
Was säumige Mieter tun können. Foto: dpa-tmn
Das Landgericht Berlin hat entschieden, dass grundsätzlich eine fristlose wie auch eine ...

Artikel verlinken

Wenn Sie auf diesen Artikel von badische-zeitung.de verlinken möchten, können Sie einfach und kostenlos folgenden HTML-Code in Ihre Internetseite einbinden:

© 2024 Badische Zeitung. Keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben.
Bitte beachten Sie auch folgende Nutzungshinweise, die Datenschutzerklärung und das Impressum.

Jetzt diesen Artikel lesen!

  • Alle Artikel auf badische-zeitung.de
  • News-App BZ-Smart
  • Freizeit-App BZ-Lieblingsplätze
  • Redaktioneller Newsletter
  • Kommentarfunktion
Jetzt abonnieren

nach 3 Monaten jederzeit kündbar


Weitere Artikel