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NEUENBURG/FREIBURG. Der fahrlässigen Körperverletzung schuldig gesprochen hat das Amtsgericht Freiburg einen Getränkehändler aus Freiburg. Er hatte einen Fahrer auf Auslieferungstour geschickt, obwohl er wusste, dass die Reifen des Lastwagens überaltert und rissig waren. Als sich auf der A 5 bei Neuenburg eine Lauffläche löste, kam ...