Das hat den Sportschützen, Jägern und anderen Waffenbesitzern noch gefehlt. 155 Euro sollen sie künftig alle drei Jahre für die Kontrollen zahlen, die das neue Waffengesetz zwingend vorschreibt.
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Die Höhe der Gebühr hat die Stadtverwaltung festgelegt – sie muss vom Gemeinderat noch beschlossen werden. "Die Schützenvereine werden viele Mitglieder verlieren", prophezeit Oberschützenmeister Rolf Gerhardt vom Schützenverein St. Georgen. Auch Kreisjägermeister Christoph Klaas ...