Das hat den Sportschützen, Jägern und anderen Waffenbesitzern noch gefehlt. 155 Euro sollen sie künftig alle drei Jahre für die Kontrollen zahlen, die das neue Waffengesetz zwingend vorschreibt.
Die Höhe der Gebühr hat die Stadtverwaltung festgelegt – sie muss vom Gemeinderat noch beschlossen werden. "Die Schützenvereine werden viele Mitglieder verlieren", prophezeit Oberschützenmeister Rolf Gerhardt vom Schützenverein St. Georgen. Auch Kreisjägermeister Christoph Klaas ...