Verkehr
Auf der A2 in Basel darf man ab 22 Uhr nur noch mit Tempo 60 fahren
Auf der A2 in Basel darf man nachts nicht mehr 80, sondern nur noch 60 Stundenkilometern fahren. Das Bundesverwaltungsgericht stützt die Beschwerde von Anwohnern. Rechtskräftig ist das Urteil noch nicht.
sda
Do, 13. Feb 2025, 14:00 Uhr
Basel
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![Auf er Osttangente in Basel darf nacht...ftig nur noch Tempo 60 gefahren werden | Foto: Marijan Murat (dpa) Auf er Osttangente in Basel darf nacht...ftig nur noch Tempo 60 gefahren werden | Foto: Marijan Murat (dpa)](https://ais.badische-zeitung.de/piece/18/6b/53/9c/409686940-w-640.jpg)
Die Basler Osttangente der A2 darf nachts nur noch mit Tempo 60 befahren werden. Das Bundesverwaltungsgericht habe die Beschwerde eines Anwohnerschaftsvereins gegen das Schweizer Bundesamt für Straßen (Astra) gutgeheißen. Dies gehe aus dem am Mittwoch freigegebenen Urteil hervor.
Die Temporeduktion soll zwischen 22 und 7 Uhr auf dem A2-Abschnitt zwischen der Kantonsgrenze zu Baselland und der Landesgrenze zu Deutschland gelten. Dort dürfen aktuell ganztags 80 Stundenkilometer gefahren werden. Das Astra hatte beim Eidgenössischen Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (Uvek) ein Sanierungsprojekt eingereicht, das zwar Schritte zur Lärmverminderung enthielt, nicht aber eine von Anwohnern geforderte Temporeduktion. Mit einer Beschwerde beim Uvek hatten sie keinen Erfolg, weshalb die Anwohnerschaft nun Klage beim Schweizer Bundesverwaltungsgericht einreichte.
Die Anwohner argumentieren, dass trotz der vorgesehenen Maßnahmen der Lärmimmissionsgrenzwert bei 89 Gebäuden und 1410 Menschen überschritten werde. Das Bundesamt indes vertrat die Auffassung, dass eine weitergehende Geschwindigkeitsreduktion den Zweck und die Funktion einer Nationalstraße in ihren Grundzügen in Frage stellen würde. Das Gericht widersprach nun diesen Ausführungen. Es bekundete, dass die Geschwindigkeitsbegrenzung für den Lärmschutz geeignet sei. Die Geschwindigkeitsreduktion sei sinnvoll, weil keine anderen Maßnahmen zur Verminderung der Lärmemissionen mehr zur Verfügung stünden.
Die Geschwindigkeitsbeschränkung führe mit einem Zeitverlust von nur 63 Sekunden in den Nachtstunden nicht zu einer unverhältnismäßigen Belastung für den Betrieb der Nationalstraße, so das Gericht. Deshalb sei die Gesundheit der betroffenen Bevölkerung stärker zu gewichten. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, eine Revision beim Bundesgericht ist möglich. Das Astra habe das Urteil zur Kenntnis genommen, schreibt die Medienstelle. Das Uvek werde den Entscheid analysieren und dann das weitere Vorgehen festlegen.
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