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Neue Regelung

Auf dem Rheinfelder Wochenmarkt kommt die Kassenbonpflicht nicht gut an

BZ-Plus Ab Januar 2020 gilt die Kassenbonpflicht zur besseren Kontrolle durch das Finanzamt. Das bedeutet für viele Markthändler mehr Aufwand. Auch die Kunden halten wenig davon.  

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Einen Bon  wollen die wenigsten Käufer  auf dem Wochenmarkt.  | Foto: Sophia Kaiser
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Einen Bon wollen die wenigsten Käufer auf dem Wochenmarkt. Foto: Sophia Kaiser
Ab Januar 2020 gilt die Kassenbonpflicht zur besseren Kontrolle von Verkäufern und Kunden durch das Finanzamt. Auch wenn in den meisten Supermärkten der Kassenbon ein normaler Abschluss des Einkaufs ist, ist die neue Regelung mit mehr Aufwand verbunden. Auch auf dem Wochenmarkt herrscht Einigkeit bei der Meinung zur Kassenbonpflicht.
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