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EuGH-Urteil

Auch Schulen dürfen geklaute Fotos nicht veröffentlichen

BZ-Plus Wenn eine Schule Referate mit urheberrechtlich geschützten Fotos online stellt, verstößt sie gegen das Urheberrecht und muss Schadensersatz zahlen. Das entschied jetzt der Europäische Gerichtshof in einem Grundsatzurteil.  

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Es ging in dem Verfahren um eine Aufnahme der Stadt Cordoba. (Symbolbild)  | Foto: diegolicheh / stock.adobe.com
Es ging in dem Verfahren um eine Aufnahme der Stadt Cordoba. (Symbolbild) Foto: diegolicheh / stock.adobe.com
Der Fall spielte in Waltrop, einer Kleinstadt im Ruhrgebiet. Eine Schülerin der Spanisch-AG an der örtlichen Gesamtschule hatte ein Referat über die Stadt Cordoba verfasst. Zur Illustration nutzte sie ein Foto der ...

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