Auch in zweiter Instanz ein Freispruch
Beweislage für Gericht zu dünn.
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FREIBURG. In einer von einer Frau im Freiburger Umland gemieteten Wohnung entdeckten Fahnder im April 2012 in einer Schreibtischschublade je zehn Gramm Kokain- und Amphetamingemisch. An anderen Stellen in der Wohnung fanden sie Schlagringe, eine scharfe Pistole, Munition und ein Kugelschreiber, mit dem scharf geschossen werden kann. Der Verlobte der Mieterin wurde nun vom Landgericht Freiburg in zweiter Instanz vom Vorwurf des illegalen Waffen- und Drogenbesitzes freigesprochen.
Schon das Amtsgericht in Freiburg hatte den 49-jährigen Angeklagten im März aus Mangel an Beweisen freigesprochen. Die Staatsanwaltschaft hatte Berufung eingelegt. Am Montag wurde der Fall gegen den Mann, der in Freiburg ...