Rente mit 63

Auch Arbeit im Ausland zählt

Wer mit 63 Jahren in Rente gehen will muss einiges beachten /Tipps für einen sorglosen Übergang in den Ruhestand.  

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Ehe man in Rente gehen kann, sind etliche Fragen zu klären.  | Foto: dpa
Ehe man in Rente gehen kann, sind etliche Fragen zu klären. Foto: dpa

Die Rentenreform ist beschlossen und tritt zum 1. Juli 2014 in Kraft. Viele Fragen aber sind offen. Zwölf davon beantworten wir in diesem Text.

Ich bin Jahrgang 1951 und gehe zum 1. Juli in Rente. Mein Rentenbescheid sieht Abschläge vor. Da ich über 45 Jahre lang gearbeitet und Beiträge gezahlt habe, hätte ich vielleicht besser die abschlagfreie Rente mit 63 beantragen sollen. Kann ich jetzt noch die Rente wechseln?
Ja, solange der Rentenbescheid noch nicht bindend ist (was einen Monat nach seiner Zustellung der Fall wäre), können Sie den Rentenantrag zurücknehmen beziehungsweise abändern. ...

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