Asyl-Standort Mooswaldallee wackelt
Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg urteilt: Flüchtlingswohnheime dürfen nicht in Gewerbegebieten errichtet werden.
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Die Stadtverwaltung hat es nicht leicht mit der Suche nach Standorten für Flüchtlingswohnheime. Bislang hat sie erst einen gefunden: an der Mooswaldallee im Industriegebiet Nord. Ein Urteil des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg könnte die Lage nun noch komplizierter machen: In Gewerbegebieten, urteilte das Gericht, dürfen grundsätzlich keine Asylbewerberunterkünfte errichtet werden. Ist dies das Aus fürs geplante Flüchtlingswohnheim an der Mooswaldallee?
Der 8. Senat des Verwaltungsgerichtshofs (VGH) hatte einem Eilantrag zweier Anlieger in einem Gewerbegebiet in Fellbach Recht stattgegeben. Sie hatten sich gegen die Stadt ...