Arbeitszeit aller muss erfasst sein
EuGH: Betriebe müssen geleistete Stunden komplett registrieren, nicht nur die Überstunden / Ziel ist der Schutz der Arbeitnehmer.
Wir benötigen Ihre Zustimmung um BotTalk anzuzeigen
Unter Umständen sammelt BotTalk personenbezogene Daten für eigene Zwecke und verarbeitet diese in einem Land mit nach EU-Standards nicht ausreichenden Datenschutzniveau.
Durch Klick auf "Akzeptieren" geben Sie Ihre Einwilligung für die Datenübermittlung, die Sie jederzeit über Cookie-Einstellungen widerrufen können.
AkzeptierenMehr Informationen
FREIBURG. In allen EU-Staaten müssen die Arbeitgeber die Arbeitszeit ihrer Beschäftigten "objektiv und verlässlich" erfassen. Nur so könne die Einhaltung von Höchstarbeitszeiten effektiv kontrolliert werden. Dies hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) in einem Fall aus Spanien entschieden. Das Urteil hat auch für Deutschland Auswirkungen.
Im konkreten Fall stritt der größte spanische Gewerkschaftsdachverband CCOO mit der spanischen Niederlassung der Deutschen Bank über die ...