Arbeitszeit aller muss erfasst sein

EuGH: Betriebe müssen geleistete Stunden komplett registrieren, nicht nur die Überstunden / Ziel ist der Schutz der Arbeitnehmer.  

Zu den Kommentaren
Mail

Wir benötigen Ihre Zustimmung um BotTalk anzuzeigen

Unter Umständen sammelt BotTalk personenbezogene Daten für eigene Zwecke und verarbeitet diese in einem Land mit nach EU-Standards nicht ausreichenden Datenschutzniveau.

Durch Klick auf "Akzeptieren" geben Sie Ihre Einwilligung für die Datenübermittlung, die Sie jederzeit über Cookie-Einstellungen widerrufen können.

Akzeptieren
Mehr Informationen

FREIBURG. In allen EU-Staaten müssen die Arbeitgeber die Arbeitszeit ihrer Beschäftigten "objektiv und verlässlich" erfassen. Nur so könne die Einhaltung von Höchstarbeitszeiten effektiv kontrolliert werden. Dies hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) in einem Fall aus Spanien entschieden. Das Urteil hat auch für Deutschland Auswirkungen.

Im konkreten Fall stritt der größte spanische Gewerkschaftsdachverband CCOO mit der spanischen Niederlassung der Deutschen Bank über die ...

Artikel verlinken

Wenn Sie auf diesen Artikel von badische-zeitung.de verlinken möchten, können Sie einfach und kostenlos folgenden HTML-Code in Ihre Internetseite einbinden:

© 2024 Badische Zeitung. Keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben.
Bitte beachten Sie auch folgende Nutzungshinweise, die Datenschutzerklärung und das Impressum.

Jetzt diesen Artikel lesen!

  • Alle Artikel auf badische-zeitung.de
  • News-App BZ-Smart
  • Freizeit-App BZ-Lieblingsplätze
  • Redaktioneller Newsletter
  • Kommentarfunktion
Jetzt abonnieren

nach 3 Monaten jederzeit kündbar


Weitere Artikel