Account/Login

Arbeitsprojekt für Geflüchtete

  • Mo, 23. September 2024
    Eichstetten

     

Ein Eichstetter SPD-Gemeinderat schlägt vor, dass Geflüchtete gemeinnützige Arbeit leisten. Unabhängig von ihrer Bleibeperspektive. .

In der Eichstetter öffentlichen Ratssitzung verlas Gemeinderat und Kreisrat Helmut Schöpflin (SPD) seinen Text über "Geflüchtete und gemeinnützige Arbeit". Er bat die Verwaltung, festzustellen, wie viele Geflüchtete es in Eichstetten gebe, um "Möglichkeiten solcher Arbeitsgelegenheiten" für sie zu sondieren. Er schlug vor, sich mit Nachbargemeinden und Verbandsgemeinden über ein gemeinsames Projekt abzustimmen.

Vor 35 Jahren habe die Gemeinde Eichstetten eine erste Asylbewerberfamilie, Eltern mit zwei Kleinkindern, aufgenommen und untergebracht. Seither habe die Gemeindeverwaltung – unterstützt von vielen hilfsbereiten Menschen wie der Gruppe "Menschen unterstützen Menschen" – im Ort mehrere Hundert Geflüchtete untergebracht und sich um sie gekümmert. Leider seien die Fluchtgründe seit 1989 nicht weniger geworden. Millionen Menschen seien auf der Flucht und suchten Sicherheit.

Gebraucht werde auch die Unterstützung und Mitwirkung der Geflüchteten, die so ihren Willen zur Integration, Arbeitsbereitschaft und Solidarität dokumentieren können. Es gebe gemäß Asylbewerber-Leistungsgesetz die rechtliche Möglichkeit, arbeitsfähige, volljährige Asylbewerber zur Wahrnehmung einer Arbeitsgelegenheit zu verpflichten, stellte Schöpflin fest – unabhängig ihrer Bleibeperspektive oder des laufenden Asylverfahrens. Auch auf lokaler Ebene müssten im Rahmen der Gesetze neue Wege ausprobiert und gegangen werden – auch als Signal an die Bevölkerung, forderte Schöpflin.

Ressort: Eichstetten

Artikel verlinken

Wenn Sie auf diesen Artikel von badische-zeitung.de verlinken möchten, können Sie einfach und kostenlos folgenden HTML-Code in Ihre Internetseite einbinden:

© 2024 Badische Zeitung. Keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben.
Bitte beachten Sie auch folgende Nutzungshinweise, die Datenschutzerklärung und das Impressum.

Kommentare

Um Artikel auf BZ-Online kommentieren zu können müssen Sie bei "Meine BZ" angemeldet sein.
Beachten Sie bitte unsere Diskussionsregeln, die Netiquette.

Sie haben noch keinen "Meine BZ" Account? Jetzt registrieren


Weitere Artikel