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Nach wie vor gilt: Die meisten älteren Arbeitnehmer können es sich kaum vorstellen, bis 65 oder gar bis 67 durchzuarbeiten – zumindest nicht mit einer vollen Stelle. Daher sind viele auf der Suche nach Alternativen. Klar ist dabei: Wer krank und arbeitsunfähig ist, für den ist die Krankenversicherung zuständig, die in solchen Fällen nach der sechswöchigen Lohnfortzahlung des Arbeitgebers bis zu 72 Wochen Krankengeld zahlt. In einigen Branchen gibt es als Überbrückung hin zur Rente noch die Altersteilzeit. Wer arbeitslos ist, arbeitsfähig ist und Arbeit sucht, für den ist die Arbeitslosenversicherung zuständig – und nicht die Rentenversicherung. Dies gilt auch dann, wenn bereits ein Anspruch auf ein vorzeitiges Altersruhegeld besteht.
Die Versicherungsleistung ...