Arbeitsgericht lässt Stadt abblitzen
Verwalter der Asylunterkunft muss weiter beschäftigt werden / Vorwürfe reichen für Kündigung nicht aus.
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WEHR. Die Stadt Wehr muss den Verwalter ihrer Asylbewerberunterkunft weiter beschäftigen: Gestern gab das Arbeitsgericht Lörrach einer Kündigungsschutzklage des 62-Jährigen gegen die Kommune statt. Er soll Interna der Verwaltung an ein Anzeigenblatt und an zwei Stadträte weitergegeben haben soll und wurde daraufhin gekündigt."Selbst wenn die Vorwürfe zutreffen, bieten sie keine Grundlage für eine Kündigung", so die Richter.
Das Urteil kam wenig überraschendend. Gekündigt hatte die Stadt ihrem Angestellten zum 31. März 2006, weil er gegen seine Verschwiegenheitspflicht verstoßen haben soll. Im Sommer hatte ein ...