Arbeitgeber sollten freie Jobs melden
Wenn Firmen die Arbeitsagentur nicht über ein Stellenangebot informieren, kann dies ein Hinweis auf Diskriminierung sein.
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FREIBURG. Wer offene Stellen nicht der Arbeitsagentur mitteilt, läuft Gefahr, dass er eine Entschädigung an schwerbehinderte Stellenbewerber bezahlen muss. Dies geht aus einer Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) hervor, auf die jetzt der Informationsdienst Juris-Praxis-Report Arbeitsrecht hinweist.
Geklagt hatte ein Kaufmann mit einem gelähmten rechten Arm. Er hatte sich um eine Stelle als Controller beworben, die per Zeitungsannonce ausgeschrieben war. Er wurde aber nicht ...