Beweislast
Arbeitgeber muss Arbeitszeit verlässlich erfassen
Arbeitgeber sind verpflichtet, ein "objektives", "verlässliches" und "zugängliches" Zeiterfassungssystem einzurichten.
So, 27. Sep 2020, 17:59 Uhr
Wirtschaft
Thema: Mit Gewinn leben
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