Integration

Flüchtlinge sollen leichter in Lohn und Brot kommen

Wirtschaft und Gewerkschaften sind sich einig: Flüchtlinge sollen leichter in Lohn und Brot kommen / Auch die Politik bewegt sich.  

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Unter welchen Voraussetzungen dürfen Flüchtlinge in Deutschland arbeiten? Wirtschaft und Gewerkschaften verlangen, den Zugang von Flüchtlingen zum Erwerbsleben einfacher zu machen. Das helfe den Firmen, den Sozialkassen und der Integration der Zuwanderer in die deutsche Gesellschaft. Die Ausgangslage ist klar: Weil vielerorts Krieg und Unterdrückung herrschen, kommen weit mehr Flüchtlinge als noch vor wenigen Jahren in die Bundesrepublik. Erwartete das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge im Februar, dass dieses Jahr 250 000 Menschen einen Asylantrag stellen würden, gehen aktuelle Schätzungen von 400 000 solcher Anträge aus.

Umso dringlicher ist es, dass möglichst viele von ihnen möglichst rasch in Brot und Lohn kommen. Und dafür sind die ökonomischen Umstände ausgesprochen gut. Vielerorts finden Handwerker keine Azubis, Industriebetriebe, der Bau oder die Hotel- und Gaststättenbranche sucht händeringend Fachkräfte. Bei der Bundesagentur für Arbeit (BA) waren Ende 2014 mehr als 37 000 Lehrstellen als offen gemeldet.

Nun ist es keineswegs so, dass Berlin nicht schon reagiert hätte. Vielmehr sind im Herbst 2014 die Regeln für den Zugang von Flüchtlingen zum Arbeitsmarkt geändert worden. So gilt zwar für Asylbewerber in den ersten drei Monaten des Aufenthalts ein Arbeitsverbot. Ab dem 4. Monat gibt es aber mit Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit (BA) diesen Zugang. Berufsausbildungen sind ab dem 4. Monat zustimmungsfrei. Eine Zustimmung ist auch nicht erforderlich, wenn der Asylbewerber Fachkraft oder Spezialist in einem so genannten Engpassberuf ist. Die Liste der Engpassberufe umfasst mehr als 20 Berufe und reicht von der Altenpflege und der Automatisierungstechnik über die Sanitär-, Heizungs- und Klimatechnikbranche bis zur Mechatronik. Nach 15 Monaten entfällt die so genannte Vorrangprüfung ganz, das heißt: die BA prüft nicht mehr, ob ein Deutscher oder ein Bürger eines anderen EU-Staats "Vorrang" auf eine Stelle hat, die ein Asylbewerber gerne antreten würde.

Neben Asylbewerbern kennt das Recht die Gruppe der so genannten Geduldeten. "Geduldete" sind Personen, die keinen Anspruch auf Asyl haben, gleichwohl aus verschiedenen Gründen nicht abgeschoben werden können. Ende 2014 waren mehr als 110 000 "Geduldete" registriert. Von ihnen waren 31 000 seit mehr als sechs Jahren in der Bundesrepublik. Für "Geduldete" gelten in puncto Arbeitsmarktzugang die gleichen Regeln wie für Asylbewerber. Allerdings können sie sofort und ohne Zustimmung der BA eine Berufsausbildung beginnen.

Die Liste der Engpassberufe umfasst mehr als 20

Schließlich gibt es die Gruppe der "Asylberechtigten" – also Personen, die aus völkerrechtlichen, humanitären Gründen als Flüchtlinge anerkannt wurden oder aufgrund von Bestimmungen der Genfer Flüchtlingskonvention in Deutschland bleiben dürfen. Sie können ohne jede Einschränkung arbeiten.

Allerdings hapert es trotz der Veränderungen an anderer Stelle nach wie vor. Die Wirtschaftsverbände etwa beklagen, dass "Geduldete" für die Zeit ihrer Berufsausbildung keine Zusage haben, in Deutschland bleiben zu können. Sie wollen auch den Aufenthaltsstatus junger Asylbewerber ändern – und zwar so, dass sie ihre Lehre auch dann beenden können, wenn ihr Asylantrag in dieser Zeit abgelehnt wird.

Auch Annelie Buntenbach vom Vorstand des Deutschen Gewerkschaftsbunds betont, wie wichtig es ist, dass Flüchtlinge rasch ins Erwerbsleben kommen: "Was junge, geduldete Flüchtlinge brauchen, ist ein von den Eltern unabhängiger sicherer Aufenthalt für die Zeit der beruflichen Ausbildung und die anschließende Arbeitssuche."

Die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände tritt dafür ein, den sicheren Aufenthaltsstatus für ein Jahr nach Abschluss der Lehre zu gewähren, "damit auch diejenigen, die nicht direkt vom Ausbildungsbetrieb übernommen wurden, in dieser Zeit einen Arbeitsplatz suchen können."

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