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Ob Telefondienstleister, Metaller, Müllwerker oder Ärzte streiken – sehr oft sind auch Unbeteiligte betroffen. Doch sie haben weder ein Vetorecht, geschweige denn Anspruch auf Schadenersatz, wenn sie Nachteile durch Arbeitskampfmaßnahmen anderer Berufsgruppen erleiden. Denn ...