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ARBEIT & SOZIALES: Staat hilft beim Umzug

  • Di, 08. Oktober 2002
    Wirtschaft

     

Beruflich bedingter Wohnungswechsel kann abgesetzt werden.

Die Rechnungen für einen Umzug darf man normalerweise nicht vom steuerpflichtigen Einkommen absetzen. Sie gehören zu den "Kosten der privaten Lebensführung". Anders wird gerechnet, wenn ...

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