BZ-SERIE MINIJOBS(7): Nur 340 Euro sind "rentenunschädlich".
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Die Anhebung der Verdienstgrenze für Minijobs von 325 auf 400 Euro pro Monat ab April 2003 gilt auch für Rentner. Das heißt, egal ob eine vorzeitige Altersrente oder eine Erwerbsminderungsrente bezogen wird: Bei einem Lohn oder Gehalt ...