Account/Login

ARBEIT & SOZIALES: Nachschlag winkt

  • Di, 13. Mai 2003
    Wirtschaft

     

Beim Krankengeld waren bestimmte Verrechnungen nichtig.

Arbeitnehmer, die zwischen Ende Juni 1997 und 21. Juni 2001 Krankengeld bezogen haben, bekommen einen Nachschlag, wenn ihr Arbeitgeber in den letzten zwölf Monaten vor der Erkrankung Weihnachts- oder Urlaubsgeld gezahlt hat. Das gilt auch, wenn die Krankenkasse dies ...

Artikel verlinken

Wenn Sie auf diesen Artikel von badische-zeitung.de verlinken möchten, können Sie einfach und kostenlos folgenden HTML-Code in Ihre Internetseite einbinden:

© 2024 Badische Zeitung. Keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben.
Bitte beachten Sie auch folgende Nutzungshinweise, die Datenschutzerklärung und das Impressum.

Jetzt diesen Artikel lesen!

  • Alle Artikel auf badische-zeitung.de
  • News-App BZ-Smart
  • Freizeit-App BZ-Lieblingsplätze
  • Redaktioneller Newsletter
  • Kommentarfunktion
Jetzt abonnieren

nach 3 Monaten jederzeit kündbar


Weitere Artikel