Beim Krankengeld waren bestimmte Verrechnungen nichtig.
Arbeitnehmer, die zwischen Ende Juni 1997 und 21. Juni 2001 Krankengeld bezogen haben, bekommen einen Nachschlag, wenn ihr Arbeitgeber in den letzten zwölf Monaten vor der Erkrankung Weihnachts- oder Urlaubsgeld gezahlt hat. Das gilt auch, wenn die Krankenkasse dies ...