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ARBEIT & SOZIALES: Nachschlag winkt

Beim Krankengeld waren bestimmte Verrechnungen nichtig.  

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Arbeitnehmer, die zwischen Ende Juni 1997 und 21. Juni 2001 Krankengeld bezogen haben, bekommen einen Nachschlag, wenn ihr Arbeitgeber in den letzten zwölf Monaten vor der Erkrankung Weihnachts- oder Urlaubsgeld gezahlt hat. Das gilt auch, wenn die Krankenkasse dies ...

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