Befreiung von der Zuzahlung zur Krankenversicherung.
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Das Gesetz ist eindeutig: Erreichen die von gesetzlich Krankenversicherten geleisteten Zuzahlungen – etwa zu Arzneien oder Heilmitteln und die Praxisgebühren – zwei Prozent des Jahresbruttoeinkommens der Familie, so brauchen für den Rest des Jahres keine Zuzahlungen mehr geleistet zu werden. Bei ...