Gewerbegebiet
Antrag auf Spielcasino wegen Verfahrensfehler gekippt
In Auggen soll auf einer Fläche von 600 Quadratmetern eine Vergnügungsstätte mit vier Spielhallen entstehen. Jetzt soll der Ratsbeschluss wegen Verfahrensfehlern aufgehoben werden. Was sind die Gründe?
Fr, 8. Apr 2011, 20:29 Uhr
Auggen
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Der Ratsbeschluss in Auggen, den Bauantrag und Betrieb einer großen Spielhalle im Gewerbegebiet zu genehmigen, führt zu Irritationen, vor allem im Gemeindeverwaltungsverband Müllheim-Badenweiler. Es geht in Auggen um eine Vergnügungsstätte mit vier Spielhallen auf einer Fläche von 600 Quadratmetern mit 48 Gewinnautomaten. Der Ratsbeschluss ist laut Verband rechtswidrig.
Er habe von dem Bauvorhaben der Gemeinde aus der Badischen Zeitung erfahren, erklärt der Müllheimer Bürgermeister René Lohs auf BZ-Anfrage. "So geht das nicht", sagt er als Vorsitzender des Gemeindeverwaltungsverbandes (GVV). Er habe der Gemeinde Auggen mitgeteilt, dass deren Ratsbeschluss rechtswidrig sei. Nach gültiger ...