Anstößiger Schwarzwald
Spirituosenhersteller aus Gutach vor Gericht / Freispruch.
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![Hier gibt’s keinen Streit ums Etikett auf der Flasche. | Foto: Benjamin Bohn Hier gibt’s keinen Streit ums Etikett auf der Flasche. | Foto: Benjamin Bohn](https://ais.badische-zeitung.de/piece/04/2f/4f/87/70209415-w-640.jpg)
ELZTAL. Mit einem Freispruch endete vor dem Amtsgericht in Waldkirch ein Strafverfahren gegen zwei Brüder aus Gutach, denen vorgeworfen worden war, in vier Fällen unbefugt Spirituosen in den Handel, gebracht zu haben. In dem Verfahren ging es um eine Art Etikettenschwindel mit Obstbränden und insbesondere um die Verwendung von geographischen Herkunftsbezeichnungen. Dabei galt es für das Gericht, EU-Vorschriften und nationales Recht unter einen Hut zu bringen.
HERKUNFT – OHNE ZUCKERNach deutschen Recht dürfen mit der geographischen Herkunftsbezeichnung "Schwarzwälder" nur Edelbrände aus Zwetschgen, Mirabellen, Kirsch und Williams-Birne verkauft werden, wenn sie nicht nachgezuckert worden sind. Die deutsche Gesetzgebung ist da im Gegensatz zu anderen EU-Ländern puristisch. So ...